Seitenbereiche

Regierungskoalition führt Mindestrente ein

https://www.sug.tax/news_mandanten/
Illustration

Grundrente für Geringverdiener

Geringverdiener, die mindestens 33 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren und unterdurchschnittlich verdient haben, sollen eine Grundrente erhalten. Dies sieht das kürzlich verabschiedete „Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen“ vor. Bei der Berechnung der Beitragszeiten werden Kindererziehungs- und Pflegezeiten berücksichtigt. Der Zuschlag ist gestaffelt, ab mindestens 35 Pflichtversicherungsjahren wird er in voller Höhe gezahlt. Die maximale Grundrente beträgt € 404,86 im Monat.

Geringverdiener

Geringverdiener ist, wer über die gesamte Rentenversicherungspflichtmitgliedschaft höchstens 80 % des Durchschnittsverdienstes im Jahr verdient hat.

Antragsverfahren

Die Grundrente bedarf keines Antrags. Die Rentenversicherungsträger führen stattdessen eine automatisierte Einkommensprüfung ein. Sofern die Grundrente mit anderen Einkommen, wie Betriebsrenten oder die Pension des Partners zusammentreffen, gelten entsprechende Freibeträge, bis zu denen das Einkommen nicht angerechnet wird (€ 1.250,00 für Ledige und € 1.950,00 für Paare). Darüber hinaus findet eine Rentenkürzung statt, und zwar zunächst um 60 % des Betrags, der den Freibetrag übersteigt. Ab einem sonstigen Einkommen von € 1.600,00 bei Alleinstehenden und € 2.300,00 bei Paaren entfällt die Grundrente komplett.

Stand: 27. August 2020

Bild: fizkes - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Wir sind Steuerberater mit Sitz in Rodgau im Kreis Offenbach und bieten die ganze Bandbreite der Beratung und Betreuung der steuerlichen Angelegenheiten für Unternehmer und Privatpersonen. Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Schwarz + Geiß Steuerberatersozietät
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.