Seitenbereiche

Augenlaserbehandlung: Umsatzsteuer der Konkurrenz

https://www.sug.tax/news_aerzte/
Illustration

Der Fall

Ein Facharzt, der auf dem Gebiet der Augenlaserbehandlung operativ tätig ist, wollte vom Finanzamt wissen, wie die Umsätze seiner Konkurrentin besteuert werden. Der Facharzt hatte den Verdacht, dass die Konkurrentin Augenlaserbehandlungen trotz fehlender fachlicher Qualifikation ebenfalls als umsatzsteuerfrei (nach § 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes/UStG) abrechnet.

Zurückweisung des Finanzamts

Das Finanzamt lehnte das Auskunftsbegehren des Facharztes unter Hinweis auf das Steuergeheimnis ab. Eine Konkurrenzsituation zu öffentlichen Einrichtungen sei nicht gegeben und der Facharzt habe keine Wettbewerbsnachteile dargelegt, so das Finanzamt. Das Hessische Finanzgericht/FG sah schließlich den Ablehnungsbescheid des Finanzamts als rechtmäßig an (Urteil vom 11.12.2018, 4 K 977/16). Der Facharzt hätte in seinem Auskunftsbegehren darlegen müssen, dass er durch eine unzutreffende Besteuerung des Konkurrenten Wettbewerbsnachteile zu erleiden hätte. Außerdem würde der Norm des § 4 Nr. 14 UStG (umsatzsteuerfreie Leistungen eines Arztes) kein wettbewerbsschützender Charakter zukommen, so das Gericht. Damit können sich Ärztinnen und Ärzte gegen „Dumpingpreise“ von Konkurrenten nicht mit dem Argument schützen, die Umsätze des Wettbewerbers seien mit der Umsatzsteuer zu belegen.

Stand: 27. August 2019

Bild: Stasique - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Wir sind Steuerberater mit Sitz in Rodgau im Kreis Offenbach und bieten die ganze Bandbreite der Beratung und Betreuung der steuerlichen Angelegenheiten für Unternehmer und Privatpersonen. Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Schwarz + Geiß Steuerberatersozietät
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.